Peter Kaiser

Reden

Auszug aus dem Plenarprotokoll 01.04.2009

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Peter Kaiser das Wort.

Peter Kaiser (CDU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon vor fast zehn Monaten über den gemeinsamen Antrag „Verbraucherschutz bei unlauterer Telefonwerbung stärken“ gesprochen. Ich kann mich noch daran erinnern, wie Herrn Präsidenten Moron ganz warm ums Herz wurde, als wir einen gemeinsamen Antrag verabschiedet haben, der die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung schützen sollte.

Festzuhalten ist, dass dieses Thema eigentlich auf Minister Uhlenberg zurückzuführen ist, ohne dessen Einsatz das vorliegende Gesetz so nicht zustande gekommen wäre, wie er es damals im Bundesrat mit eingebracht hat. Im Mittelpunkt stand und steht unser erklärtes Ziel, die Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen zu schützen und unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen.

Das geschieht, indem das in der vorigen Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen enthält. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Ebenso ist ein umfassendes Widerrufsrecht festgeschrieben, das unbefristet gilt, wenn der Angerufene auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen worden ist.

Dabei sehen wir sehr wohl die boomende Branche mit rund 600.000 Arbeitsplätzen, in der die Zahl der weißen zum Glück die der schwarzen Schafe übertrifft. Diese Arbeitsplätze dürfen uns angesichts der sich durch die Wirtschaftskrise zunehmend verschlechternden Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht gleichgültig sein. Wir wissen das und ringen jetzt schon um jeden einzelnen Job.

Dennoch muss ein Riegel vorgeschoben werden, der für Betrüger rechtswidrige Telefonwerbung wirtschaftlich schlichtweg unattraktiv macht. Dazu tragen die angedrohten Bußgelder ihren Teil bei.

Der Antrag der Grünen, der zwei Tage vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages am Donnerstag vergangener Woche verfasst worden ist, wollte schon nachbessern, bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beraten, beschlossen sowie an den Bundesrat weitergeleitet worden ist.

Die Grünen fordern den Landtag auf, das Gesetz zugunsten eines besseren Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verändern und deren Position insbesondere durch die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung von Verträgen zu stärken.

Diesen Punkt hat auch Minister Uhlenberg in der Runde der Verbraucherschutzminister stark unterstützt. Leider, Herr Remmel, haben wir uns damit im ersten Anlauf nicht durchsetzen können. Trotzdem ist es gelungen, mit dem neuen Gesetz ein gutes und kompaktes Paket zu schnüren, das die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich stärker als bislang schützt.

Ich verstehe Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen nicht, wenn Sie nun daran gehen wollen, den sorgfältig geknüpften Knoten der Paketschnur wieder aufzudröseln.

(Lachen von Johannes Remmel [GRÜNE])

Unser Verbraucherschutzminister hat in der Verbraucherschutzministerkonferenz nachdrücklich für die aus Sicht von Nordrhein-Westfalen notwendigen Ergänzungen geworben.

Ich bin wie er der Meinung, dass die eineinhalbjährige Diskussion des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vor allem dem Bundesjustizministerium sowie dem Bundestag Beine gemacht hat. Im Vergleich zu den ersten Planungen sind im jetzt beschlossenen Gesetz viel mehr Verbraucherschutzprobleme geregelt, als ursprünglich vorgese hen. Der Aufwand, mit dem dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, hat sich schon allein deshalb gelohnt.

Politikfähigkeit heißt auch, Kompromisse zu schließen. Dieses Gesetz ist ein guter Kompromiss, denn es enthält zweifellos schon jetzt bessere Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegaler und lästiger Telefonwerbung sowie vor ihren Folgen, als die derzeitige Rechtslage überhaupt hergibt.

Zudem ist meiner Fraktion wichtig, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl in Kraft tritt. Im Bundesrat wird sich Nordrhein-Westfalen dem nicht entgegenstellen. Meine Fraktion ist auf jeden Fall froh, dass Bundesjustizministerin Zypries in diesem wichtigen Bereich des Verbraucherschutzes endlich die Kurve bekommen und ein Gesetz vorgelegt hat, das der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Regierungskoalition und – das sei besonders erwähnt – mit den Stimmen der FDP-Fraktion verabschiedet hat.

Im Übrigen gehe ich, liebe Frau Kollegin Schulze, davon aus, dass Sie wie wir heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, weil Ihre Partei dem Gesetz in der vergangenen Woche in Berlin zugestimmt hat. – Herzlichen Dank.
(Beifall von CDU und FDP)

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Jetzt hat Frau Schulze für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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