Peter Kaiser

Reden

Auszug aus dem Plenarprotokoll 05.06.2008

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Peter Kaiser (CDU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich, dass ich heute Nachmittag zu einem gemeinsamen Antrag aller Parteien hier im Landtag sprechen kann.
(Minister Eckhard Uhlenberg: Dass wir das noch erleben dürfen!)
Es ist zwar nicht alltäglich hier im Hause, aber beileibe auch nicht so selten, dass es als Sensation gefeiert werden müsste.
Entscheidend ist, was dabei herauskommt. Das ist in diesem Fall der wirksame Schutz für Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung. Das ist Grund genug für das gemeinsame Auftreten zu diesem Thema.
Minister Uhlenberg hat in Berlin unsere Änderungen des Antrags von Baden-Württemberg gemeinsam mit Bayern vertreten. Dafür danken wir ihm ausdrücklich. Wir in Nordrhein-Westfalen können stolz darauf sein, dass wir dem Gesetzentwurf durch unsere Vorschläge den entscheidenden Stempel aufgedrückt und so für ein deutliches Mehr an Sicherheit für den Verbraucher gesorgt haben.
Die Umkehr der Beweislast ist für die Verbraucherinnen ein Riesenschritt. Dies bedeutet, dass der Unternehmer, in dessen Auftrag die Telefonwerbung betrieben wird, in Zukunft beweisen muss, dass er den angerufenen, potenziellen Kunden nicht belästigt hat. Das ist ein großer Erfolg auf dem Weg hin zu mehr Verbraucherschutz vor unlauterer Telefonwerbung.
Wir wollen das berechtigte Interesse des Verbrauchers an einem Schutz vor übereilten Ver-

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Tragsabschlüssen am Telefon in den Fokus stellen und unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen. Damit kommen wir dem grundsätzlich angepeilten Ziel ein bedeutendes Stück näher. Wir wollen Telefonwerbung für die schwarzen Schafe der Branche wirtschaftlich so unattraktiv wie möglich machen.
Der Markt der Telefonwerbung ist eine absolut boomende Branche und ausgesprochen attraktiv. Er stellt derzeit sogar 600.000 Arbeitsplätze bereit.
Im Referentenentwurf der Bundesregierung sind in einem Paket von Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher drei wichtige Aspekte berücksichtigt:
Der erste Punkt ist eine Ausdehnung des Widerrufsrechts auf bestimmte, am Telefon geschlossene Verträge.
Zweitens: Verhängen eines Bußgeldes von bis zu 50.000 €.
Drittens: Verbot der Rufnummernunterdrückung bei einem Werbeanruf. Das Zuwiderhandeln kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das geplante umfassende Widerrufsrecht gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein wirksames Mittel an die Hand, das ihnen aus dem Fernabsatzrecht bekannt ist, mit dem sie umgehen können.
Neu und ganz konkret auf die telefonische Vertragsänderung zum Beispiel beim Tarifwechsel zugeschnitten ist die geplante Regelung, Verbrauchern ein umfassendes Widerrufsrecht im BGB einzuräumen. Danach müssen die Anbieter über die Vertragskonditionen und die Möglichkeiten zum Widerruf schriftlich aufklären. Bei Widerruf wird der Vertrag grundsätzlich rückwirkend aufgelöst.
Hat es dagegen keine Widerrufsbelehrung gegeben, gilt das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt der Anbieter.
Das bisher durchaus gängige Unterschieben von Tarifwechseln wird durch die geplante Regelung unattraktiv und damit alsbald nicht mehr praktiziert werden.
Zum Glück machen schwarze Schafe noch keine ganze Herde aus, und Unternehmen, die gesetzeskonform vorgehen, wollen wir in Zukunft unterstützen. Daher nutze ich gerne die Gelegenheit, Ihnen zu schildern, wie Telefonwerbung gut und vor allem rechtlich einwandfrei vonstatten gehen kann:
Eine Mitarbeiterin hat in der vergangenen Woche für ihren privaten Telefon- und Internetanschluss mit einem Provider einen günstigeren Vertrag als bisher abgeschlossen, wohlgemerkt am Telefon, nachdem sie über das besondere Angebot sofort schriftlich vom Unternehmen informiert worden war. Die Dame im Callcenter hat am Ende des Telefonats mit Zustimmung meiner Mitarbeiterin zu einem Tonbandmitschnitt die wesentlichen Bestandteile des Vertrags noch einmal wiederholt und um mündliche Zustimmung gebeten.
Kurz nach dem Telefonat kam per E-Mail das Formular für eine schriftliche Bestätigung, die meine Mitarbeiterin dann an das Unternehmen gefaxt hat. Inzwischen hat sie eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Ausführungsdatum erhalten.
Was ich Ihnen hier geschildert habe, ist eine Form der Telefonwerbung, wie sie eigentlich gang und gäbe sein sollte: mit umfassender Information vor dem eigentlichen Telefonat und schließlich mit der vom Kunden erbetenen ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, würde das tatsächlich immer so korrekt ablaufen, wie das in dem gerade von mir geschilderten Fall gewesen ist, stünde dieses Thema heute mit Sicherheit nicht auf der Tagesordnung des Plenums.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung geht klar in die richtige Richtung. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wir in Nordrhein-Westfalen aber noch ein ganzes Stück weitergehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, tun wir heute mit vereinten Kräften. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU)

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