Reden
Seite 9786
Peter Kaiser (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, wir haben ja letztens schon im Ausschuss über diesen Antrag gesprochen. Da haben Sie gesagt, dass wir ab dem 1. Juli auf EU-Ebene und eben halt auch in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland die Fleischbestände einfärben dürfen. Das ist richtig.
Zu diesem Thema ist nur eines zu sagen: Wir sollten uns vor Augen halten – das ist für mich ganz wichtig –, dass wir auf EU-Ebene auch Länder haben, die bei den Hygienerichtlinien noch nicht so weit sind, wie es eigentlich in Europa Standard ist. Darauf sollten wir weiter unser Augenmerk richten.
Für mich ist auch Folgendes ein wichtiger Punkt: Wir sollten nicht meinen, sicher zu sein, wenn wir das Fleisch einfärben. Ich weise darauf hin – ich habe das schon öfter im Plenum gesagt –, dass 99 % der Unternehmer, die mit Fleisch oder mit Lebensmitteln handeln, ehrliche Kaufleute sind und dass 1 % diesen Markt auf den Kopf stellen und diese Branche in Verruf bringen.
Zum Informantenschutz: Frau Schulze, wir haben darüber im Ausschuss gesprochen. Ich möchte nur darauf hinweisen, was Ende letzten Jahres in Heidemar passiert ist. Das war für dieses Unternehmen eine Katastrophe. Discounter und große Lebensmittelunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben sich dort zurückgezogen und von dort keine Waren mehr bezogen. Man muss vorsichtig sein, wenn es darum geht, ob Mitarbeiter die Unternehmen anschwärzen möchten oder nicht. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Wir müssen dafür den richtigen Weg finden. In diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht, Frau Schulze. Wir sollten aber auch bei dem Thema Informantenschutz vorsichtig damit sein, solche Informationen unkontrolliert und ohne große Kontrolle an die Bürger weiterzugeben.
Wir diskutieren morgen beim Lebensmittel-, Futter- und Bedarfsgegenständegesetz darüber, dass demnächst Informationen von den Behörden preisgegeben werden können.
Lassen Sie mich zum Schluss ein Beispiel nennen. Das habe ich dieser Tage in den Medien gelesen. Es wird nämlich gern das Beispiel von der Maus in einem Lebensmittelbetrieb genannt, was an sich noch kein Betriebsgeheimnis darstellt, das nicht verraten werden darf. Das wurde ausdrücklich von Arbeitsrechtlern bestätigt. Erst wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den Chef darüber informiert und der darauf verzichtet, Mäusefallen aufzustellen, darf die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diese Information an Dritte weitergeben.
Für mich ist bei dem Thema Informantenschutz und Informationsweitergabe an die Bevölkerung ganz wichtig, dass Betriebe geschützt werden, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – In dem Sinne vielen Dank.
(Beifall von CDU und FDP)
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