Peter Kaiser

Reden

Auszug aus dem Plenarprotokoll 14.11.2007

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Peter Kaiser (CDU): Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich Ihnen sage, dass die Sicherheit in unserem Alltag Vorrang hat; das gilt besonders für die Lebensmittelsicherheit.
Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. – Auch das ist eine bekannte Weisheit, die für die Lebensmittelsicherheit gilt.
Der Rückgang der absoluten Zahlen von Lebensmittelkontrollen, den Herr Kollege Remmel Herrn Minister Uhlenberg im Rahmen seiner Bilanzpressekonferenz am 22. Oktober dieses Jahres vorgeworfen hat, ist zum Teil auf die vom Ministerium eingeführte, am Risiko orientierte Lebensmittelkontrolle zurückzuführen.
Risikoorientierte Kontrolle heißt: Lebensmittelkontrolleure begutachten einen Betrieb und legen dann fest, wann, wie und in welchem System er wieder kontrolliert wird. Bei diesem Vorgehen gewinnt man erste Erkenntnisse über die Führung des besuchten Betriebes. Diese Vorgehensweise, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist von den Großbetrieben auf mittlere und kleinere Betriebe heruntergebrochen worden.
Außerdem haben regelmäßige Schwerpunktkontrollen die Schlagkraft der Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen erheblich verstärken können.
Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang lautet HACCP. Es wurde Ende der 50er-Jahre im Auftrag der US-Raumfahrtbehörde NASA entwickelt, um die hundertprozentige Sicherheit der Astronautenkost zu gewährleisten. Inhalte dieses Konzept sind: Risikoanalysen, Ermittlung kritischer Punkte, Eingreifgrenzen und Einführung von Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der Lebensmittelsicherheit sowie Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen und schließlich die ausführliche Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
1998 wurde HACCP im deutschen Recht verankert. Seit dem 1. Januar 2006 ist ein neues Lebensmittelhygienerecht der EU in Kraft. Nur noch Lebensmittel, die die HACCP-Richtlinien erfüllen, dürfen in die EU eingeführt und hier gehandelt werden.
Nun sind amtliche Probenmaßnahmen vor Ort ebenso wie die spätere ordnungsbehördliche Verfolgung eventueller Verstöße hoheitliche Aufgaben. Die Landesregierung sollte allerdings prüfen, in welchem Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung die Beauftragung privater Prüflaboratorien bei unvorhersehbaren Ereignissen möglich ist, um so die staatlichen Prüflabors entlasten zu können.
Ich appelliere im Rahmen der heutigen Diskussion ausdrücklich daran, nicht diejenigen Betriebe im Lebensmittelrecht an den Pranger zu stellen, die seit Jahren und Jahrzehnten ehrlich und sauber arbeiten,
(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])
sondern diejenigen, die kriminell handeln, die Spielregeln nicht einhalten und auf die schnelle Mark aus sind.
(Beifall von CDU und FDP – Holger Ellerbrock [FDP]: Richtig!)
Die traditionell gewachsene Qualifikation des Handwerks und seine selbst auferlegten Qualitätsstandards schenken den Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertrauen in die hier produzierten Lebensmittel.
Eigenkontrollsysteme für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Handwerksbetriebe sind lobenswert und gut, da sie individuell und mit eigenen Leitlinien auf die jeweilige Branche abgestimmt sind.
Hier sollte sich die Landesregierung in Gesprächen mit Ernährungswirtschaft und Handel aktiv für die Stärkung zertifizierter Qualitätssicherungssysteme einsetzen.
Die Unternehmen und Handwerksbetriebe in der Lebensmittelbranche, meine Damen und Herren, kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach und bringen sichere Lebensmittel auf unseren Tisch. An dieser Stelle erweist es sich als gut, dass wir unter der Regierung von Gerhard Schröder gegen die Abschaffung des Meisterzwangs gekämpft haben, denn nur gut ausgebildete Arbeitskräfte gewährleisten verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit dem hohen Gut des Lebensmittels.
(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])
Ich habe in den zurückliegenden Wochen zahlreiche Gespräche zu diesem Thema geführt, zum Beispiel mit den Fleischern, die sich ausdrücklich Schwerpunktkontrollen von Waren aus Nicht-EU-Ländern, die in unseren Häfen ankommen, wünschen. Hier geht es um die Rückverfolgbarkeit der Waren. In vielen Fällen ist es leider schwer, die Herkunft klar zu benennen.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Zusammenführung der staatlichen und kommunalen Untersuchungsämter als wichti-

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gen Schritt zur Steigerung von Qualität und Effizienz.
(Beifall von der CDU)
Die Untersuchung von Lebensmitteln ist nach Auffassung von Bund und Land integraler Bestandteil der Lebensmittelüberwachung und fällt damit in die Zuständigkeit der Untersuchungsämter. Für Fälle, in denen diese bei groß angelegten Schwerpunktkontrollen in besonderen, nicht vorhersehbaren Situationen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sollte überlegt werden, auch private akkreditierte Labors zur Unterstützung einzuschalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren ihrer Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes verantwortungsvoll und erfolgreich gearbeitet. Damit Eckhard Uhlenberg mit seinem Ministerium diesen Weg weiter gehen und für Verbesserungen sorgen kann, haben wir gemeinsam mit der FDP den vorliegenden Antrag eingebracht. – Vielen Dank.
(Beifall von CDU und FDP – Minister Eckhard Uhlenberg: Danke für die Unterstützung!)

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