Reden
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Peter Kaiser (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf der Grünen ab, der, wie Herr Remmel gerade sagte, angesichts der Entwicklungen der letzten Wochen überflüssig geworden ist.
Zu unserer großen Freude entspricht das Bundesgesetz dem, was die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung gewünscht und immer wieder vorangetrieben haben. Das zeigt, dass wir in Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg gewesen sind. An dieser Stelle gebührt unser Dank besonders Minister Uhlenberg.
(Svenja Schulze [SPD]: Was hat er denn dazu beigetragen?)
Er hat durch seine Gesetzesinitiative, Frau Schulze, den Anstoß dafür gegeben, dass im Deutschen Bundestag schneller als von uns allen erwartet nun doch ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen wurde, und hat unsere Vorstellungen voll eingebracht.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, um ihn zu loben, und zwar für die Ehrlichkeit seiner Politik. Der Entwurf für ein Landesgesetz wurde vor dem Hintergrund der bundespolitischen Entwicklungen zurückgezogen. Das ist gerade heraus und ehrlich! Wir präsentieren also bewusst kein neues Gesetz für NRW.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Föderalismus lässt grüßen!)
Wir erfinden das Rad auch nicht neu, aber wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir seine Drehung beschleunigt haben.
Im Übrigen tragen Sie, Herr Remmel, einen gehörigen Anteil daran, dass wir mit dem Verbraucherinformationsgesetz nicht schneller vorangekommen sind. Hätten Sie auf die Anhörung verzichtet, dann wäre das Verbraucherinformationsgesetz noch vor der Sommerpause in NRW verabschiedet worden. Sie wollten aber – natürlich völlig uneigennützig – Ihren abgeschriebenen und bereits abgelehnten Gesetzentwurf noch einmal medial vermarkten. Das allein war Sinn und Zweck der Übung. Der gesamte parlamentarische Beratungsprozess wurde unnötig verlängert. Den Aufwand hätte man sich sparen können. Dem Verbraucherschutz haben Sie damit nicht gedient, ganz im Gegenteil.
Sie fordern jetzt, was Sie in zehn Jahren Regierungsarbeit nicht zustande gebracht haben. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Die Argumente sind bereits mehrfach ausgetauscht worden. Daher beschränke ich mich auf das Wesentliche.
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Wir haben immer gesagt, dass wir einen fairen Ausgleich zwischen den Informationsbelangen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf der einen Seite und den berechtigten Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite wollen. Diese Vorgabe erfüllt Ihr Gesetzentwurf nicht. Sie beziehen den Dienstleistungsbereich in Ihren Gesetzentwurf ein. Wir sehen hier die Gefahr, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unzumutbar belastet werden.
Abzulehnen ist auch eine aktive Informations- und Unterrichtungspflicht von Behörden. Zusammen mit dem erweiterten Anwendungsbereich sehe ich nur zwei äußerst negative Wirkungen: großen bürokratischen Aufwand für die Kommunen, die das Gesetz umsetzen müssen, und hohe Kosten für den informationssuchenden Bürger, der das alles bezahlen darf. Kurz: Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Wichtig ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher gesicherte Informationen erhalten und keine Halbwahrheiten. Halbe Wahrheiten helfen niemandem, sondern sorgen nur für Verunsicherung. Und Panikmache ist nach unseren Vorstellungen beim Thema Verbraucherschutz schlichtweg kontraproduktiv.
Wir unterstützen das konsequente Vorgehen der Landesregierung und lehnen den Gesetzentwurf der Grünen ab. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU)
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