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2005 in Bezug auf den Verbraucherschutz und die Verbraucherinformationsrechte gesagt hat:
„Wir haben es hier mit einer Rechtslage zu tun, die der gesunde Menschenverstand nicht unmittelbar einsichtig findet – das gebe ich gerne zu –, die gerade in der aktuellen Situation, in der wir es zum Teil mit erheblicher krimineller Energie zu tun haben, unerfreulich ist und die nicht nur überdacht, sondern sicherlich auch geändert werden muss.“
Das bezog sich auf § 40 Abs. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes.
Wer Markt will, muss auch die notwendigen Voraussetzungen für sein Funktionieren schaffen. Notwendige Voraussetzungen sind gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein starkes Verbraucherinformationsgesetz behandelt Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb als Ebenbürtige zu Händlern und Unternehmern, nicht als schutzwürdige Objekte. Objekte sind ausgeliefert und passiv. In einem funktionierenden Markt und auf gleicher Augenhöhe sind Nachfragerinnen und Nachfrager aktiv und bestimmen das Angebot.
Das von Bundesminister Seehofer vorgestellte Verbraucherinformationsgesetz nimmt die Unternehmen allerdings nach wie vor nicht in die Pflicht. Eine präventive Wirkung wird durch dieses Gesetz nicht entfaltet.
Informierte Verbraucher wissen nicht nur um ihre Möglichkeiten in Bezug auf Preise von Produkten, sondern müssen auch über Qualität informiert sein. Ein transparentes System schafft also Wettbewerb: Wettbewerb um eine bessere Qualität.
Dies ist auch die Chance, gerade im Lebensmittelsektor endlich zu einer Qualitätsdebatte zu kommen, damit der König Kunde sein Land nicht ruiniert, weil er eben nicht informiert ist. Nicht-Wissen führt angesichts immer neuer Skandale leicht zum Nicht-Kaufen. Fehlende Information ist also ein Hemmnis für den Konsum. Nur Kundinnen und Kunden, die zufrieden sind und die gut informiert sind, sichern wirtschaftlichen Erfolg.
Zu Recht merkt Herr Seehofer hierzu an – ich zitiere –:
Verbraucherinnen und Verbraucher treffen täglich eine Vielzahl von Konsumentscheidungen. Immer mehr möchten sich dabei nicht nur an Qualität und Preis, sondern auch an ökologischen und sozialen Kriterien ausrichten. Dazu fehlen die Informationen.
Recht so, kann ich nur sagen, Herr Seehofer. In Ihrem Gesetzentwurf findet sich dazu allerdings nichts wieder. Ein pauschaler Rückzug auf vermeintliche Betriebs- und Geschäftsereignisse konterkariert den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Auskunft.
Die Definition für relevante Informationen kann nicht eingegrenzt und der entsprechenden Unternehmensgröße angepasst werden, sondern muss allgemein und breit sein. Diesem Anliegen wird der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung erarbeitet hat und der jetzt durch die Fraktionen eingebracht werden soll, nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, die Zeit der Schönrederei im Bereich der Verbraucherinformation muss endlich vorbei sein. Herr Uhlenberg muss sich aufmachen, um mit Herrn Seehofer zu reden und das, was er seinerzeit angekündigt hat, tatsächlich auch in einem Bundesgesetz umzusetzen.
Das jetzige Gesetz allerdings ist eine Mogelpackung und bleibt als Waffe, die notwendig ist, rostig und stumpf. Hier wird verbraucherpolitische Alibipolitik unter dem Deckmantel wohlklingender Überschriften getroffen. Die Ermessensspielräume für Behörden sind viel zu groß. Die Behördeninformation bei wirtschaftlicher Täuschung fehlt. Auch die Unternehmen werden nicht in die Pflicht genommen. Jedenfalls ist das, was wir jetzt vorliegen haben, so zu interpretieren. Welche Antworten bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Nicht-Lebensmitteln und bei Dienstleistungen? – Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf keine.
Herr Minister Uhlenberg, übernehmen Sie! Lassen Sie Ihren Worten aus dem Dezember Taten folgen. Der Seehofer-Entwurf jedenfalls wird dem nicht gerecht. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Michael Vesper: Jetzt übernimmt erst einmal Herr Abgeordneter Kaiser von der CDU-Fraktion.
(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Es ist keiner mehr da, der Ihnen noch applaudieren könnte, Herr Remmel! – Klaus Kaiser [CDU]: Die schreiben Anträge! – Dr. Gerhard Papke [FDP]: Ja, die schreiben Anträge!)
Peter Kaiser (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Remmel, wir machen keine Schönrederei. Wenn Sie am 7. März die Pressemitteilung zur Kenntnis genommen hätten, dann wüssten Sie, dass die Verbraucherschutzminister
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grünes Licht für ein Verbraucherinformationsgesetz gegeben haben.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Deshalb muss es nicht gut sein!)
– Hören Sie erst einmal zu! – Auch wenn Sie richtigerweise feststellen, dass offiziell noch kein Gesetzentwurf vorliegt – hier gebe ich Ihnen vollkommen Recht –, so hat jedoch Horst Seehofer bereits in einem Gespräch mit den Verbraucherschutzministern der Länder ein Verbraucherinformationsgesetz vorgestellt. Die Länder begrüßen einhellig den Gesetzentwurf als einen wichtigen Beitrag für eine verbesserte Verbraucherinformation und Markttransparenz und möchten keinen Schnellschuss produzieren.
In Ihrem Antrag, Herr Remmel, wird eine breit gefächerte Normenpalette zitiert, nämlich aus Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Unweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, aus der sich die derzeitigen Rechte der Verbraucher auf Information ableiten lassen.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Hat aber nicht funktioniert!)
Ich möchte gar nicht auf EU-Rechte eingehen, Herr Remmel. Für einen effektiven Verbraucherschutz, der bundesweit einheitlich gestaltet werden muss, kann auch nur eine einheitliche Regelung getroffen werden, die dem Verbraucher sowohl aktives als auch passives Verbraucherinformationsrecht gewährt.
Bei den derzeit stattfindenden Beratungen des Gesetzentwurfs zum Verbraucherinformationsgesetz ist jedoch Dank der Einwirkung unseres Umweltministers Eckhard Uhlenberg eine bundesweite Anpassung an das Informationsfreiheitsgesetz NRW geschaffen worden. Der Gesetzentwurf zum Verbraucherinformationsgesetz sieht zudem eine Stärkung der Rechte durch Änderung bestehender gesetzlicher Regelungen vor.
Durch eine Modifizierung von Teilen des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird das Recht auf aktive Verbraucherinformation erheblich ausgeweitet. Ich möchte Ihnen nun einige Beispiele aus dem geänderten § 40 des LFGB vortragen.
Angedacht ist eine Erweiterung der Befugnisse der Behörden, von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren. So soll die Öffentlichkeit über verbraucherrelevante Sachverhalte unter Nennung des Herstellers und des Produktes informiert werden, und zwar nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch dann, wenn zum Beispiel ekelerregende Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Wie Sie der Formulierung entnehmen können, Herr Remmel, wird die Kann-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift umgewandelt, sodass künftig im Rahmen der Interessenabwägung kein besonderes Interesse der Öffentlichkeit mehr erforderlich ist. Des Weiteren soll § 40 Abs. 4 LFGB aufgehoben werden, sodass eine Information der Öffentlichkeit auch dann noch möglich ist, wenn die betroffenen Erzeugnisse nicht mehr am Markt oder bei der Verbraucherschaft vorhanden sind. Durch eine solche aktive Verbraucherinformation entsteht deutlich mehr Transparenz auf dem Markt, von der nicht nur der Verbraucher, sondern auch der verlässliche Unternehmer profitiert.
Wie Sie an dieser Stelle erkennen können, werden Ihre erhobenen Forderungen aus dem Antrag zu § 40 LFGB damit gegenstandslos. Weiterhin sollten Sie erkennen, dass wir die Änderungen bereits eingebracht haben, bevor Sie in diesem Haus Ihren Antrag gestellt haben.
Die Forderung des Antrages nach einer Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes durch die Einbeziehung von Dienstleistungen und Auskunftsansprüchen gegenüber privaten Unternehmern sind damit abzulehnen. Eine solche Regelung bedeutet für ein Unternehmen wieder einmal einen Zuwachs an Bürokratie. Dies zeigt mir, dass entgegen aller Diskussionen zur Entbürokratisierung und Förderung des Mittelstandes die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nichts über Mittelstandspolitik und Verantwortung für den Mittelstand gelernt haben. Das Stichwort ist Bürokratieabbau und nicht Bürokratieaufbau. Die Verbraucher werden schnell erkennen, wer Service bietet und wer nicht, denn der Kunde ist der Arbeitgeber für die Unternehmer.
Eine Anmerkung: Es war Rot-Grün gewesen, die den Meisterbrief abgeschafft haben. Sie haben doch vielen Firmen die Tore dafür geöffnet, dass sie ohne große Kontrollen an den Markt konnten. Sie haben überhaupt nicht mehr auf Qualität gesetzt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen, Herr Remmel: Ich glaube, dass wir mit dem Vorschlag des Verbraucherinformationsgesetzes auf Bundesebene, worin NRW durch das Informationsfreiheitsgesetz stark eingebunden ist, auf dem richtigen Weg sind. Diesen Antrag können wir als CDU nur ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall von CDU und FDP)
[LINK zum Protokoll]